AGB - Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Nutzung unserer Web-Sites und für den Hotelaufnahmevertrag des
Hotel Landhaus Nassau & Hotels Deutsches Haus direkt über unsere Vertriebswege und online Portale
Vorbemerkung
Eine vom Gast oder beauftragten Veranstalter veranlasste und vom Hotel angenommene Zimmerbuchung begründet zwischen beiden Vertragspartnern ein Vertragsverhältnis, den so genannten Hotelaufnahmevertrag.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vorher vereinbart wurde.
4. Für die Reservierung von Veranstaltungsräumen und dazugehörigen Leistungen des Hotels gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen.
II. Vertragsabschluss, -Partner, - Haftung; Verjährung
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung des Hotels ist auf Vorsatz und grobe Fahr- lässigkeit beschränkt
4. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden sechs Monate, soweit nicht das Hotel wegen Vorsatz haftet oder zwingende unabdingbare gesetzliche Verjährungsvorschriften bestehen.
5. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.
6. Buchungen über online Portale unterliegen den AGB des Hotels. Das online Portal tritt nur als Mittler auf und steht in keiner rechtlichen Beziehung zwischen dem Kunden und dem Hotel. Der vom online Portal bestätigte Zimmerpreis wird gewöhnlich direkt im Hotel bezahlt. Sämtliche vertraglichen Ansprüche und Verpflichtungen aus §§ 651 a ff BGB bestehen unmittelbar und ausschließlich zwischen dem Buchenden und dem Hotel.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen
weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
2. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum
zwischen Vertragsabschluß und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein fürderartige
Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5%, anheben.
3. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
3.a Kostenübernahmen von online Portalen wie HRS, booking, expedia usw. nur nach Rücksprache, ab 3 Übernachtungen, mit dem Hotel möglich.
4. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar.Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug verweisen wir vorsorglich auf § 286, 288 BGB hin, weiterhin ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten. Gegen Nachweis kann das Hotel einen höheren Schaden geltend machen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten.
5. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluß oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen
Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die
Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
6. Der Kunde kann gegenüber Forderungen des Hotels nur mit unstreitigen oder mit rechtskräftig festgestellten
Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
1. Den Kunden wird das Recht eingeräumt, den Zimmerreservierungsvertrag unter Beachtung nachfolgender Stornobedingungen zu kündigen. Erfolgt die Stornierung bis 62 Tage vor Anreise, werden keine Stornokosten erhoben. Erfolgt die Kündigung 61 bis 41 Tage vor der Anreise, werden 30% des vereinbarten Preises, bei einer Stornierung 40 bis 21 Tage vor Anreise 60% des vereinbarten Preises und bei einer Stornierung weniger als 21 Tage vor Anreise 80 % und bei Nichtanreise oder vorzeitiger Abreise 90 % des vereinbarten Preises unter Abzug der Frühstücksauf- wendungen fällig. Stornierungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.
2. Sofern Zimmer in Zusammenhang mit einer Veranstaltung wie (z.B. Hochzeiten, Jubiläum), Messezeitraum, Mehrtagesfahrten, oder einem Feiertag (z.B. Ostern, Himmelfahrt, Pfingsten, Weinfesttermine in der Region, Weihnachten, Silvester etc.) gebucht werden, beträgt die pauschalierte Rücktrittsentschädigung des Hotels bei einem Rücktritt bis 41 Tage vor Anreise 50% des vereinbarten Reservierungspreises, bei einer Stornierung weniger als 41-31 Tage vor Anreise beträgt die Rücktrittsentschädigung 80% und bei Stornierung weniger als 10 Tage vor Anreise beträgt die Rücktrittsentschädigung 90 % des vertraglich vereinbarten Reservierungspreises abzüglich Nichtaufwendung für Frühstück. Bei Weiterverkauf der stornierten Zimmer werden keine Stornogebühren erhoben.
2.a Kostenübernahmen von online Portalen wie HRS, booking, expedia, Buchungsservice Sachsen usw. nur nach Rücksprache, ab 3 Übernachtungen, mit dem Hotel möglich.
2.b Bei Stornierungen von Buchungen über online Portale gelten die AGB des Hotels, welche auf der eigenen Websites hinterlegt sind. Eigenmächtige Änderungen der Portale mit Vorteilen zu Gunsten der Reisenden, gegenüber der hier veröffentlichten AGB haben keine rechtliche Relevanz.
2.c Stornierungen von Restaurantbuchungen für Veranstaltungen wie (z.B. Hochzeiten, Jubiläum) wir ein kostenfreies Rücktrittsrecht bis 4 Wochen nach Bestätigung Seitens des Kunden eingeräumt. Nach dieser Frist sind die Entschädigungsleistungen entsprechend Pkt.2 auf entgangenen Umsatz zu zahlen.
3. Gruppenbuchungen: Bei Gruppenbuchungen gelten individuell vereinbarte Stornofristen, welche abhängig sind von der Vorsaison,Zwischen,-oder der Hauptsaison und den touristischen Höhepunkten sowie terminlichen Höhepunkten der Region. Diese werden jeweils bei Angebotsannahme im Reservierungsvertrag zugesandt. Bei Gruppenbuchungen wird nach Vereinbarung eine Anzahlung fällig.
4. Gruppenbuchung Kleingruppen ab 8 -15 Personen: Wird eine Gruppenbuchung komplett storniert, erhöhen sich die unter 1.genannten % Sätze um jeweils 10 % und die Fristen um 20 Tage. Bei Stornierungen von bis zu insgesamt 5 Zimmern aus dem ursprünglichen Gruppenkontingent wird wie unter 1. verfahren. Busreisegruppen > 20 Personen senden wir die im Detail ausgehandelten Stornierungsgebühren im Angebot schriftlich zu.
V. Rücktritt des Hotels
1. Sollte einem Kunden nach entsprechender Buchungsanfrage ein zeitlich befristetes Rücktrittsrecht (Vormerkung eines Zimmers etc.) eingeräumt sein, ist das Hotel in diesem Zeitraum berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmer vorliegen.
2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts in Kenntnis zu setzen.
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
1a. Bei Buchungsüberschneidungen für eines unserer Häuser, über online Portale bzw. die eigene Hotelwebseite wird dem Gast ein adäquates Zimmer in unserem zweiten Hotel zu gleichen Bedingungen und Preisen bereitgestellt.
2. Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen ist der Hotelzimmer- und Ferienwohnungsbezug nicht vor 15.00 Uhr des Anreisetages möglich.
3. Die bereitgestellten Zimmer sind am Anreisetag bis 18.00 Uhr in Anspruch zu nehmen. Nach diesem Zeitpunkt können sie vom Hotel anderweitig vermietet werden., es sei denn, der Gast hat dem Hotel zuvor späteres
Eintreffen schriftlich, per E-Mail oder telefonisch mitgeteilt.
4. Die Anreisezeit ist bis 20.00 Uhr durch den Gast zu realisieren.
5. Spätere Anreisezeiten bis 22.00 Uhr ermöglichen wir gern über die Rezeption bzw. Nachtglocke am Hoteleingang.
Die Rezeption ist persönlich bzw. über die Nachtglocke bis 22.00 Uhr im Hotel besetzt.
6. Anreisezeiten nach 20.00 Uhr sind nur nach telefonischer Absprache möglich. Die Nachtrezeption ist bis 22.00 Uhr persönlich die Gegensprechanlage am Hoteleingang erreichbar. Nachtrezeptionskosten zuzüglich Zeitraum 20.00 - 22.00 Uhr = 15,00€/h. Nach 22.00 Uhr ist die Rezeption geschlossen.
Altenativ: Kontaktloser Check In mittels Schlüsselsafe
Sie können Ihren Zimmerschlüssel auch später als 22.00 Uhr im Innenbereich Hof, über
die Terrasse = Rückseite Lobby mittels Schlüsselsafes bekommen.
Nür möglich bei Anmeldung mittels Telefon oder E-Mail mit nachverfolgbaren Kontektdaten.
Anruf: ++49-3521-738160 bis 18.00 UHR oder nach Vereinbarung.
Gern nennen wir Ihnen bei Buchung den Code für den Safe.
Mit den Schlüsseln können Sie den Hotelbereich und Ihr Zimmer öffnen.
Bitte geben Sie uns Ihre Daten, wir erstellen die Rechnung vorab!
Abrechnung bei Anreise oder am nächsten Morgen ab 7.00 - 10.00 Uhr an der Lobby.
7. Buchungen mit Halbpension ist zu beachten, dass die Halbpensionszeit zwischen 18.00 Uhr - 20.00 Uhr im Restaurant ist. Nach 20.00 Uhr können wir Ihnen die Menüfolge nicht garantieren. Gern servieren wir Ihnen entsprechend der Geschäftsituation im Restaurant Abendbrot mit Vorspeise, Hauptgericht (kalte Platte) + Dessert zum Abendbrot.
8. Die Rückgabe des Zimmers muss am Abreisetag bis 11.00 Uhr und die Rückgabe der Ferienwohnung bis 11.00 Uhr erfolgen. Wird die jeweilige Rückgabezeit überschritten, stellt das Haus den Kunden für die erste und zweite Stunde jeweils 15,00€ in Rechnung. Ab angefangener dritter Stunde berechnet das Hotel den vollen Logispreis (Listenpreis).
9. Bei Anmeldung von mehreren Personen von Gruppen-, Reise-, Seminar- und Konferenzveranstaltungen sind dem' Hotel bis 10 Tage vor Ankunft bzw. vor Veranstaltung die Anzahl und ggf. Teilnehmerlisten mitzuteilen.
Politische Veranstaltungen sind bei der Anmeldung deutlich zu kennzeichnen.
1. Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich, jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Für die eingebrachten Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel
haftet jedoch nur bis zu einem Betrag, von 600,00€ und höchstens bis zu dem Betrag von 3.500,00 €; für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten tritt an die Stelle von 3.500,00€ der Betrag von 800,00 €. Für Geld und Wertpapiere ist ein Safe im Zimmer vorhanden. Größere Geldbeträge oder Wertgegenstände sind im Safe an der Rezeption hinterlegbar. Der Kunde ist für den Nachweis der mitgeführten Wertgegenstäne verantwortlich.
3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz oder in der Hotelgaragen, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, begründet dies keine vertraglichen Verpflichtungen des Hotels. Darüber hinaus gilt auf dem gesamten Hotelgelände die StVO.
VIII. Sonstiges
1. Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Hotels und gegen Berechnung eines Zuschlages mitgebracht werden. In öffentlichen Räumen wie Restaurants, dürfen Tiere mitgenommen werden.
2. Bei Beförderung des Gastes durch das Hotel ist die Haftung nach Maßgabe der Kfz-Versicherung für Personen-und Sachschäden begrenzt.
IX. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Hotelbetriebsgesellschaft.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der
Sitz der Hotelbetriebsgesellschaft. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Hotelbetriebsgesellschaft.
4. Es gilt deutsches Recht.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder
nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle einer unwirksamen Klausel tritt automatisch eine, die den wirtschaftlichen Interessen der Parteien am nächsten kommt. Gleiches gilt für eine Regelungslücke. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Meißen – Niederau 2016 zu den Hotels